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Wie man eine schweigende Stille noch schweigender machen kann

So etwas passiert nur besonders begabten Fettnäpfchenjägern, zu denen ich immer dann zähle, wenn es mal wieder so weit ist. Woran das Perfide ist, dass man das nie im Vorhinein weiß.

Letztens aber traf ich zu spät am Stadion ein, irgendwelche ÖPNV-Kapriolen hatten ein pünktliches Eintreffen verhindert. Da schon die 2. Halbzeit begonnen hatte, die Häuschen für die Stehplatzkarten geschlossen waren und ich keine 20+ Sitzplatz-Euro für nur noch 20 Minuten Spielzeit verballern wollte, biss ich also in den sauren Apfel, die Partie nicht live im Stadion zu sehen, sondern anhand des draußen zu hörenden Jubels oder Nichtjubels darauf zu schließen, ob nun Heim- oder Gastmannschaft ein Tor erzielt hätten.

Wie ich da so vor mich herumstand, fiel mein Blick auf einen kleinen VW-Bus, vor dem Menschen ein Zeltdach aufgespannt hatten und um ein Radio herumsaßen, das die Live-Übertragung von dieser Partie in die Umgebung plärrte.

Was für eine tolle Idee von diesen Jungs, was für ein toller Zufall, dass ausgerechnet dann jemand hier eine Art Sit-In macht, mit Bier, mit Radio, wenn ich zu spät komme, um noch ins Stadion zu gelangen! Langsam herangetastet, die Jungs guckten etwas mürrisch, ob wegen des Spielstands oder wegen meiner Annäherung, war zunächst nicht zu eruieren.

Einem ebenfalls zu spät Gekommenen würden sie schon nicht verwehren, die paar Minuten bis zum Schlusspfiff mitzuhören und eventuell zu feiern. „Ebenfalls zu spät Gekommenen?“, machte mein Hirn immer noch nicht stutzig.

„Ihr sitzt hier so rum?“

„Jo.“

„Warum geht Ihr nicht rein?“

Bingo. Und tschüß, Trainer Baade. Ja, ging dann sehr schnell bis zur U-Bahn nach Hause. Und fühlte sich ziemlich doof an.

10 Kommentare

  1. Rufer Rufer

    Ich steh ein wenig auf dem Schlauch. Was hatten sie denn?

  2. sp470 sp470

    …ich kann mich an zeiten erinnern, da kam man zur zweiten halbzeit (zumindest nach wiederanpfiff) umsonst rein…da gab’s auch noch die beste bratwurst der welt (zumindest der bundesliga, laut SportBild) im stadion…usw. lg sp

  3. Y. Y.

    Ich tipp mal auf SV‘ler…?!

  4. Julian Julian

    Verdammt seien diese großen Fußballstadien, wo die Auflagen nicht mit aufgestapelten Bierkästen umgangen werden kann. (bzw. könnten sie wohl, aber der Stapelaufwand wächst überproportional zum Erlebnis des höherklassigen Fußballs)

  5. sternburg sternburg

    „Zu-Spät-Kommer sind keine Verbrecher – also verpiss Dich gefälligst!“

  6. Philipp Philipp

    Wie nah ran an ein Stadion dürfen Personen mit Stadionverbot eigentlich?

    Könnte bei manchen Vereinen ja schließlich fast ein Public Viewing werden…

  7. Fabian Fabian

    Als eher unregelmäßiger Stadiongänger frage ich mich, wie ein Stadionverbot durchgesetzt wird. Die Masse der Menschen macht eine Kontrolle am Einlass ja unmöglich.

  8. Philipp Philipp

    Also das ist auch so eine Sache. Als SV‘ler bist du ja nicht unbedingt unaufällig gewesen, so viele gibt es bei den Vereinen meistens auch nicht und da kennen die Fanbetreuer natürlich ihre Pappenheimer und sortieren die dann auch aus. Also dich aktiv in den Fanblock zu stellen das geht dann erstmal nicht mehr.

    Dir als Rostock-Fan mit Freunden unaufällig Freiburg gegen Schalke anzusehen (als Beispiel) das ist kein Problem und da wird dich auch kein Stadionverbot dran hindern, auch wenn es nicht erlaubt ist. Dementsprechend geht es beim SV auch weniger um das Betreten des Stadions und das Besuch eines Spiels, sondern um die Aktivität im Fanblock, die verboten wird. Das stellt für die meisten auch die Härte der Strafe dar.

  9. Eine Einschätzung zu dieser Frage lautet wie folgt, allerdings mit der Einschränkung, dass sich die Bewertung der Lage im Einzelfall ändern kann.

    Beim Stadionverbot, welches durch den betreffenden Verein ausgesprochen wird, handelt es sich um einen rein zivilrechtlich zu beurteilen Anspruch zur Durchsetzung des Inhabers des Hausrechts.

    In den Richtlinien zur einheitlichen Festsetzung und Verwaltung von Stadionverboten in der NRW-Liga (Stadionverbotsrichtlinien – StVRiLi) heißt es dementsprechend:

    Die Festsetzung, Reduzierung, Aufhebung oder Aussetzung eines Stadionverbotes steht grundsätzlich nur dem Eigentümer bzw. Besitzer der Platz- bzw. Hallenanlage als originärem Hausrechtsinhaber zu.

    Das Hausrecht schließt unter anderem die Befugnis ein, das Betreten der gesamten oder bestimmter Teile der Platz- oder Hallenanlage bzw. den dortigen Aufenthalt zu untersagen. Soweit erforderlich, ist der Bereich, für den das Verbot gilt, – ggf. durch einen Plan – genau zu beschreiben.

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