Viel haben wir schon gejammert über die abstrusen Auswüchse, die die Regelungen der FIFA annehmen. Nun aber las ich etwas, was gar nichts mit der FIFA zu tun hat, sondern im Lande des WM-Gastgebers hausgemacht ist. Angeblich ist die Nationalhymne GEMA-geschützt und jeder Kneipier müsste eigentlich Gebühren an die GEMA bezahlen, wenn er in seiner Kneipe ein Länderspiel zeigt, bei dem die Nationalhymne gespielt wird.
Das kann eigentlich nur ein grober Scherz sein. Wie kann es Geld kosten, die Intonation der Hymne des eigenen Staates weiterverbreiten zu wollen?
Der Merkur Online berichtet dies. Ich hab extra noch mal nachgeschaut, nein, der Artikel ist nicht vom 1. April.
Müssen dann auch die Nationalspieler fürs Mitsingen der Nationalhymne GEMA-Gebühr bezahlen? Das erklärt auch, wieso der gorrige Bernd Schuster früher nie mitsang: Seine Frau und Managerin hatte diese überflüssige Ausgabe verboten.
Also, ich denke doch, dass jede Kneipe, die bei der WM ein Spiel zeigt, auch waehrend normalen Oeffnungszeiten Musik spielt, und daher sowieso ihren Beitrag zahlt. Finde ich ehrlich gesagt nicht weiter skandaloes. Die Frage bei unserer Nationalhymne ist vielmehr, wer die Gebuehr tatsaechlich bekommt, denn der Urheber Joseph Haydn kann ja nicht mehr daran verdienen? Hm, da geht meine Mittagspause wohl mal wieder drauf fuer Grundlagengooglen…
Ich vermute, das Geld geht an die Musiker, die bei der jeweiligen Aufnahme das Stück, d. h. die Nationalhymne gespielt haben. Ist aber – wie gesagt – nur ’ne Vermutung: Bin weder Jurist noch Musiker und hab auch nicht gegooglet.
Die in Sachsen müssen mehr zahlen. Die singen schließlich alle drei Strophen.
Eigene Kapelle spart die GEMA-Gebühr. Oder?