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Eintracht Frankfurt mahnt „Adlerblog“ ab

Das Adlerblog schließt heute die Pforten, weil es von Eintracht Frankfurt wegen Markenrechtsverletzungen abgemahnt wurde. Der Blogger hatte einen Shop betrieben, in dem er Produkte wohl mit Bezug zur Eintracht aus Frankfurt betrieb. Dabei erzielte er einen für Fußballblogger in dieser Dimension recht typischen Umsatz Gewinn von etwas mehr als 60 Euro in zwei Jahren. Grund genug für die Eintracht, anwaltlich dagegen vorzugehen und dem Blogger die Anwaltskosten von 1.880 Euro aufzuhalsen. Der Streitwert wurde auf 75.000 Euro festgelegt, was sicher juristisch gut begründbar ist. Was nicht gleichzeitig bedeuten muss, dass es dem gesunden Menschenverstand entspricht.

Auf das Angebot, die 60 Euro um das Mehrfache aufzustocken und im Namen der Eintracht für einen guten Zweck zu spenden, erhielt er nach seiner Aussage keine Antwort von Eintracht Frankfurt, stattdessen die Aufforderung des Anwalts — und ich kann mir gut vorstellen, dass dies auf wenig freundliche Weise geschah — derartige Anfragen zu unterlassen. Klar, denn wenn der Adlerblogger sich außeranwaltlich mit der Eintracht einigte, erhielte er ja kein Honorar mehr, er kann also kein Interesse daran haben, dass die Angelegenheit gütlich über den Tisch geht. (Widerspruch dazu hier.) Was allerdings jedem Verein klar sein muss, bevor er Anwälte mit einer derartigen Aufgabe beauftragt.

Nähere Diskussion dazu natürlich bei Blog-G unter Adler zu Möwen, auch die FR befasst sich mit dem Fall: Eintracht ist kein Gemeingut.

Blogger lernen, falls sie es nicht schon längst wussten: Niemals Wappen von Vereinen oder Ähnliches zu eigenen kommerziellen (und auch nicht kommerziellen) Zwecken verwenden. Eigentlich Bloggerlehrstunde 1, aber das hilft dem Betreiber des Adlerblogs auch nicht weiter. Falls jemand weiß, ob und wo gespendet werden darf, gerne in die Kommentare.

Macht keinen Sinn mehr [Link jetzt bekanntlich tot].

[Update] Spenden kann man beim Eintracht-Podcast.

7 Kommentare

  1. Schäbig, dieses Verhalten der Fußball-AG am Randes des Weißwurst-Äquators. Einfach nur schäbig.

    Im FR-Bericht weint dann auch noch ein Angestellter des nicht börsennotierten Unternehmens Krokodilstränen, man habe es ja immer zunächst im Guten versucht aber die bösen Elemente des Internets hätten die grenzenlose Güte der vom Gesamtverein abgespaltenen Fußballabteilung mit Füßen getreten. Da muss auch ich gleich heulen.

    Ich habe das besagte Blog nicht gelesen aber es bestand seit 2006. Das ist nahezu methusalemisch in Zeiten, in denen Vereinsblogs täglich ambitioniert eröffnen und nach 15 Besuchern unbemerkt wieder verschwinden. Dass die Führungsebene der Aktiengesellschaft offensichtlich nach sechs Jahren noch keine nähere Kenntnis vom Blog erlangen konnte und deshalb vorher keine scharf formulierte aber auf Gütlichkeit abzielende Warnmail abgesetzt hat, zeigt ganz allgemein auch, wie es um das Verhältnis der professionell agierenden Angestellten zu den ihre Arbeit flankierenden ehrenamtlichen Schreibern bestellt ist.

    Ignorieren, totschweigen und bei der erstbesten Möglichkeit mit aller Macht draufhauen lassen. (Man macht sich ja nicht selbst die Hände an diesen Taliban des Internets schmutzig!) Das muss so sein. Der Fan könnte sonst eine eigene Meinung entwickeln. Hierzulande bestimmen jedoch immer häufiger die Clubs bzw. ihre dem Mitgliedervotum entzogenen Untergesellschaften, wer wann und wo auf „Gefällt mir“ zu klicken hat.

    Wie gesagt: Ich finde es schäbig. Markenrechtsverletzungen hin oder her. Seit heute ist mein Bild von der ** ********* ********* (geschwärzt um Markenrechtsverletzungen zu vermeiden) um eine Facette reicher.

  2. luc luc

    Ein Link zum Spenden findet sich hier:
    http://www.eintracht-podcast.de/denn-es-macht-keinen-sinn-mehr
    Schade, dass wir alle wohl so fussballabhängig sind, das wir den Vereinen nicht mal geballt zeigen, was wir von dem ganzen Kommerz und Hals-nie-voll-genug-kriegen halten (also zumindest ich).

  3. Kramladen Kramladen

    Da wird einem dann auch mal wieder klar, warum eine gewisse Berufsgattung und ihr verlängerter polischer Arm es seit Jahren erfolgreich verhindern, dass eine Erstabmahnung nur 100€ kosten soll. Ein Schreiben der Sekretärin aus vorgefertigten Textblöcken, Unterschriftsstempel, Briefumschlag, Marke drauf = 1800€. Da verdient selbst ein Zuhälter sein Geld schwerer. Leider macht auch die Eintracht das Spiel mit.

  4. […] ein großes mediales Echo: Unter Anderem die Frankfurter Rundschau, HR-online, stadtkindFFM, Trainer Baade, und STADTWALDGEBABBEL nahmen sich des Themas an – und der Tenor ähnelte sich, die Eintracht […]

  5. netzberg netzberg

    Ich beende hiermit meine Zeugenschaft für die „Eintracht“.

  6. sternburg sternburg

    Um da mal spaßeshalber etwas Sachkenntnis reinzubringen:

    Anwälte reagieren durchaus aus guten Gründen allergisch auf – unabgestimmte – Kommunikationsversuche der Parteien untereinander. Es wird kein Anwalt geben, der nicht den Textbaustein, welcher auf die bestehende Vertretung hinweist, verwendet. Das hat zunächst mal ganz gute, praktische Gründe. Der mandant hat einen ja nicht zum Spass beauftragt, sondern um fachkundig die Kommunikation zu kanalisieren. Zudem lässt sich derselbe u.Ü. über den Tisch ziehen und am allerwichtigsten: Wer jemals in einem Internetforum versucht hat, verschiedene Diskussionstränge zusammen zu fügen, der wird sich vorstellen können, was für ein Albtraum es für den (im Zweifel haftenden) Anwalt darstellen kann, irgendwelche Quergespräche aufzusammeln. Man kann sich einfach mal die häufigste Variante ansehen, um den Sinn einzusehen: Detlef Doppelklicker wird mit Mahnschreiben der ihm völlig unbekannten Abzock Soft Ltd. überzogen. Trotz Schreiben eines Anwalts landen weiterhin Inkassobriefe beim Mandanten statt Antworten beim Anwalt. Das will dann doch auch keiner?

    Dazu _kann_ dies tatsächlich die _zusätzliche_ Einigungsgebühr gefährden (das ist aber eher unwahrscheinlich, der Mandant wird schon noch darauf bestehen, dass der Anwalt auf die Einigung nochmal rüber schaut). Es kann aber nicht die bereits angefallene Gebühr wegen der außergerichtlichen Vertretung gefährden, das ist also Kappes.

    Jetzt mal völlig von der Frage abgesehen, ob dies intern überhaupt nach den Buchstaben des RVG abläuft. Ich behaupte, zur Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel steht vieles im verlinkten Kommentarstrang des Blog-G unter der Nummer 42. Natürlich rein spekulativ, räusper, schließlich wären solche Kick-Back-Nummern doch zumindest in einer rechtlichen Grauzone.

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