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Big Brothers feuchter Traum

Erinnert sich noch jemand an den Typen, der so blöde war, bei seinem Job einen Krankenschein einzureichen, weil er statt zu arbeiten lieber ein WM-Spiel seiner Italiener in Südkorea im Stadion sehen wollte? Und natürlich gemäß den Regeln eines gewissen Murphy von seinem Chef während der Live-Übertragung im Fernsehen erkannt und augenblicklich gefeuert wurde?

Well, heutzutage bräuchte der Chef nicht mal mehr die Live-Übertragung zu schauen, die kompletten Zuschauer stehen auch nachher noch im Netz.

15 Kommentare

  1. Gefällt mir nicht.

    Wie ist das eigentlich, so rechtlich gesehen? Wurden die Zuschauer gefragt, ob sie auf diese Weise veröffentlicht werden wollen? Tritt man seine Rechte auf Privatsphäre ab, wenn man ins Stadion geht und braucht daher nicht gefragt werden? Ist das nur in England so, oder gilt das auch für deutsche Stadionbesuche?

  2. Kann mir schon vorstellen, dass England hier anders tickt als Deutschland. Nicht nur aufgrund des gänzlich anderen Rechtssystem, sondern auch weil es dort doch – so meine ich – überall Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen gibt, oder? (Wobei ich mich gerade frage, wofür eigentlich?)

    In England dürfte man es also gewohnt sein, dass man aufgezeichnet wird. Das Veröffentlichen dessen ist dann aber eine andere Sache.

  3. Wenn Du zu einer öffentlichen Veranstaltung mit mehr als sieben Personen gehst, musst Du auch in Deutschland damit rechnen, dass Dein Konterfei in der Zeitung, im TV oder eben im Netz landet. Ist rechtlich wasserdicht, kannse nix gegen machen.

    Das Markieren und mit Namen versehen ist da noch einmal eine ganz andere Qualität. Wobei man das bei Facebook ja auch abstellen kann. Glaub ich.

  4. sternburg sternburg

    Ich hab mir dieses Beispiel jetzt mangels Bandbreite an meinem momentanen Aufenthaltsort nicht angesehen, aber so ein krass reinzoombares Panoramafoto eines Bayernspiels hatte doch Probek schon vor Monaten veröffentlicht. Damals schon hatte ich mich gewundert, dass neben den – verständlichen – „Wow“s keiner sich über die datenschutzrechtliche Seite Gedanken machte oder einfach nur ganz gerne gefragt worden wäre.

    Die Realität ist im Bundesligaalltag natürlich so, dass die Veranstalter durchaus der Meinung sind, man würde sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung am Ticketschalter abgeben. Ich persönlich bin da ja eher anderer Meinung, aber mehrheitsfähig bzw. durchsetzbar muss meine Meiung nicht sein.

    Ist ohnehin ein Nebenkriegsschauplatz der von mir persönlich als viel anmaßender und empörender empfundenen Rosinenpickerei an privatrechtlichen Handlungsweisen im öffentlichen Raum.

  5. Die AGB der Vereine bzw. Stadionbetreiber machen meines Wissens recht deutlich klar, dass man das Recht am eigenen Bild abtritt.

    Hier ein Beispiel aus Nürnberg, das allerdings an der Stelle, wo es interessant wird, in eine Art Piet-Klocke-Modus verfällt und zumindest mich als Leser verliert:

    „Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom 1. FC Nürnberg oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Sowie die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen.“

  6. Gefällt mir alles noch viel weniger.

    Dann gehe ich einfach nicht mehr ins Stadion. Punktum.

  7. Ist jetzt ja auch keine wirklich neue Entwicklung, oder? ran hat doch schon vor knapp 20 Jahren damit angefangen, popelnde, bratwurstessende oder gähnende Zuschauer in Großaufnahme zu zeigen. Das Internet bietet halt nur nochmal ganz andere technische Möglichkeiten.

  8. Wobei, man könnte sich ja einfach vermummen. Die Frage ist halt, ob das angesichts des immer noch geltenden Vermummungsverbots nach §17a des Versammlungsgesetztes (http://dejure.org/gesetze/VersG/17a.html) erlaubt wäre. Auf Schalke, sofern das Dach zu ist, schon. Sonst wird es schwierig. Schließlich sind Fußballveranstaltung weder religöse Versammlungen noch „hergebrachte Volksfeste“ (http://dejure.org/gesetze/VersG/17.html), ergo gilt unter freiem Himmel wohl das Vermummungsgebot. Vermutet der Laie.

    Alles Mist. Dann gehe ich halt nicht mehr ins Stadion.

  9. sternburg, worauf spielst Du mit der „Rosinenpickerei an privatrechtlichen Handlungsweisen im öffentlichen Raum“ an?

    Enno, nimm dies.

    Die Entwicklung ist nicht neu, und das, was heinzkamke zitiert, war mir auch schon eigentlich seit immer (von mir aus gesehen) bekannt und geläufig.

    Die Dimension, irgendwo zufällig auf dem Bild zu sein, wenn gerade Kennedy er- oder ein Tor geschossen wird, ist aber eine ziemlich andere als wenn man alle Zuschauer noch auf Ewigkeiten hinaus identifizieren kann oder könnte.

  10. Oh, Dein Beitrag hing, Enno. Deshalb ist mein toller Tipp auch jetzt ein oller Tipp.

  11. Ist nicht neu, ist nicht neu! Natürlich ist die Entwicklung neu. Weil die Rechtslage gar nicht berücksichtigt, was heute technisch möglich ist, weil das damals gar nicht ging. Was für ein Nicht-Argument.

    Trainer, vielleicht auch die oder die oder die. So oder so, es wird offensichtlich Zeit für die Zoro-Ultras!

  12. Trainer, die alte Dimension ist unstrittig, klar. Die neue ist meines Erachtens eben das, was in dem Nürnberger Text nicht klar wird, weil sie sich nach meiner Lesart in der Syntax verirren.

  13. sternburg sternburg

    @Trainer: Grundsatzdiskussion. Fussballspiele sind für mich zunächst öffentliche Veranstaltungen und Fussballstadien öffentliche Orte. Der Profifussball sieht das bei den der Allgemeinheit überzubürdenden Kosten gerne genau so (Sicherheit, Stadien bzw. Infrastruktur, öffentlich-rechtliche Fernsehgelder, angeblicher Amateursport, „Stadtwerke“, staatliche Hilfen in Krisen etc.), legt aber immer, wo es was zu verdienen geht oder es sonstwie den eigenen Interessen dient, sehr, sehr viel Wert auf die Privatrechtlichkeit des eigenen Handelns. Die Frage, wie schon lange durch AGB beim Ticketkauf angeblich sämtliche Persönlichkeitsrechte übertragen werden, ist da nur ein Nebenkriegsschauplatz. Die Art und Weise, wie diese Stadionverbote ausgesprochen werden, wäre ein weiteres Beispiel.

    Der Profifussball landet da auf der Liste meiner persönlichen hassenswerten Subventionsmaschinen nicht mehr so wahnsinnig weit hinter den Kirchen.

    @heinzkamke: Lass es mich so formulieren: Da steht, was Du vermutest. :)

    So schwer verständlich finde ich die Formulierung übrigens gar nicht. Natürlich leidet die Verständlichkeit ein Stückchen unter dem selbst auferlegten Zwang, alle jeweils denkbaren Varianten in einen Satz zu pressen – wobei die Alternative einer Horde weitgehend gleich lautender Sätze wahrscheinlich auch nicht besser wäre, und der Quatsch im Zweifel ja auch noch auf’s Ticket passen soll(?). Letztlich steht da, das Du jetzt und für immer bezüglich jedes während deines Stadionaufenthaltes von deiner Person erstellten medialen Abbildes sämtliche deiner Rechte, insbesondere die kommerziellen Verwertungsrechte und die ais deinen Grundrechten resultierenden Unterlassungsrechte, an den „Verein“ abtritts. Gar nicht so schwer, oder?

  14. @sternburg:
    Vielleicht bin ich wirklich mit Blindheit geschlagen, oder schlimmer: mit einer unsäglichen Grammatikschwäche. Aber für mich ist der zweite Satz nach wie vor keiner.

    Den Inhalt kann ich gleichwohl erahnen, klar, und da unterscheidet sich meine Interpretation auch nicht von dem, was Du sagst.

    Das erste Komma im ersten Satz irritiert mich übrigens auch. Hast Du gehört, 1. FC Nürnberg?

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