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5 Kommentare

  1. Interessanter Beitrag. Aber leider durchtränkt von Äpfel/Birnen-Vergleichen. So kann man sich der Sache nicht nähern.

  2. derwahrebaresi derwahrebaresi

    prozess gewonnen, großartig !

  3. Bis auf diesen kleinen Nebensatz, den jeder Sender gestern bei der Berichterstattung vergessen hat: „Der Kläger kann sich über die ihm angehörigen Vereine eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele in seinem Verbandsgebiet dadurch hinreichend sichern, dass Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt werden.“
    Na, was bedeutet das wohl für die Zukunft?

  4. Nicht ganz, janus.

    Allgemein bin ich auch nicht – und frei von juristischen Kenntnissen – so sicher, ob dieser Sieg nun ein tatsächlicher ist.

    Grundsätzlich magst Du Recht haben, der DFB und Anverwandte wollen ja aber, dass Ihr eigenes Portal fussball.de auch weiterhin mit Bewegtbildern gefüllt wird. Was ohne Kameras vor Ort schwierig wäre, zumal sich ein Aussperren von diesen heutzutage kaum als machbar erweisen dürfte, Stichwort Handykameras.

  5. Na, das mit fussball.de sehe ich nicht so kritisch für den Verband, das können ja „offizielle Beobachter“ des Verbandes sein. Bei den Handykameras gebe ich dir Recht. Ob es dann allerdings noch rechtlich einwandfrei ist, Filme von Handykameras z.B. bei hartplatzhelden.de online zu stellen, wenn das Filmen im Vorfeld seitens des Verbandes (bzw. über den Umweg des gastgebenden und „hausrechtenden“ Vereins) untersagt wurde, sei wohl dahingestellt.
    Ich würde mich daher nicht wundern, wenn das demnächst auch bei Kreisliga D-Spielen auf den Eintrittskarten steht. Oder Taschenkontrolle bei F-Jugend-Spielen ansteht.

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